Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der Firma USCars-Wheels GmbH

 


§ 1 Geltungsbereich


Die nachstehenden Verkaufsbedingungenen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren.

Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
 

Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Die nachstehenden Verkaufsbedingungenen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen.
In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.

Abweichende, entgegen- stehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 


§ 2 Vertragsschluss


Unsere Angebote sind freibleibend.

Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.


Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.


Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.

Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.


Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.

Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.


An Informationen, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, die an Kunden oder Lieferanten weitergegeben werden, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen und Informationen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer
Weitergabe bedarf der Kunde/Lieferant unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

 


§ 3 Zahlungsbedingungen


Ohne gesonderte Vereinbarung erfolgt die Lieferung per Nachnahme oder gegen Vorauskasse.

Die Erfüllung in Teillieferungen ist zulässig.


Unsere Preise gelten ab Werk inklusive Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde.

Die offerierten Preise verstehen sich in Euro ohne gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Lager.


Eine Preisbindung für Nachbestellungen entfaltet der Ursprungsauftrag nicht.


Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Käufer zulässig.

Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt.
 

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.


Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist er verpflichtet, ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der EZB zu zahlen.

Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.

Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass uns durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt nicht für den geltend gemachten gesetzlichen Zinssatz.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


Wir sind über die Rücknahmemodalitäten informiert und erklären uns diesen einverstanden.

Insbesondere akzeptieren wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Nettowarenwertes, jedoch mindestens EURO 30,00 pro Rücksendung.

 


§ 4 Eigentumsvorbehalt


Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum.

Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.

Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar.

Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag.Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten.

Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.


Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.


Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/ oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist.

Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an.

Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.

Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen.


Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung.

Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung.

Ist die Sache des Käufers in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und wir uns einig, dass der Käufer uns
anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an.

Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für uns.
 

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang
entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt
uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

 


§ 5 Vergütung


Der angebotene Kaufpreis ist bindend.

Preisangaben gegenüber Unternehmern verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und gelten ab Werk inklusive Verpackung.

Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Zölle, Frachten, Gebühren oder Ausgaben erhöht oder neu eingeführt, sind wir berechtigt, den Kaufpreis entsprechend zu erhöhen, wenn seit dem Vertragsschluss bereits vier Monate verstrichen sind oder der Vertragspartner Kaufmann ist.

Die Preise gelten vom Tage des Vertragsschlusses an vier Monate.

Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten bzw. bei Dauerschuldverhältnissen, die länger als 4 Monate andauern, sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung/Lieferung eingetretene Kostensteigerungen einschließlich der durch Gesetzesänderungen bedingten (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer) durch Preiserhöhungen in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben.


Wir sind berechtigt, eine angemessene Abschlagszahlung zu fordern, soweit die Forderung nicht anderweitig ausreichend gesichert ist.

Dies gilt nicht nur bei in sich geschlossenen Teilleistungen.
 

Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen.


Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.


Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.

Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrags- verhältnis beruht.

 


§ 6 Liefer- und Leistungszeit


Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen
ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.

 

Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixgeschäft i.S.v. § 286 Abs.2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Käufer infolge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.

 

Ebenso haften wir dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.

Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.
 

Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
 

Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen.

Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.
 

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
 

Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.

Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt.

Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

 


§ 7 Sachmängelhaftung


Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung oder Ware, so hat er die Beschädigungen von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen zu Offensichtliche Mängel sind uns gegenüber unverzüglich schriftlich bekannt zu geben und zu rügen.
 

Versteckte Mängel sind unmittelbar nach Erkennen, jedoch spätestens binnen 5 Werktagen nach Abnahme der Ware schriftlich zu rügen.
 

Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.
 

Bei berechtigten Sachmängeln steht uns das Recht der Nacherfüllung zu. Ansprüche des Kunden zum Zwecke der Nacherfüllung aufgewendeter Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen.

Ein Anspruch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrläs-sigkeit.
 

Außerhalb des Erwerbs von Neuprodukten gilt ein Sachmängelhaftungsausschluss, sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
 

Sachmängelansprüche werden grundsätzlich abgelehnt, wenn der Schaden an dem Kaufgegenstand darauf zurückzuführen ist, dass die Aufnahmepunkte vor Montage des Rades nicht ordnungsgem. gereinigt, nicht im TÜV-Gutachten bzw. ABE bezeichnete Befestigungssys-teme verwandt, nicht die Anzugsmomente der Befestigungsschrauben beachtet wurde und nicht das Nachziehen der Radschrauben nach 50 km erfolgte.

 


§ 8 Gefahrübergang, Versand, Verpackung


Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung gehen zu Lasten des Käufers.
 

Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen sind Paletten.

Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
 

Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versand- bereitschaft dem Versand gleich.
 

Auf Wunsch und Kosten des Käufers werden wir die Lieferung durch eine Transport- versicherung absichern.
 

Holt der Kunde Ware nicht ab, behalten wir uns vor, ein angemessenes Lagerentgelt für die Bereithaltung der Ware ab dem Verzugseintritt geltend zu machen.

 


§ 9 Gewährleistung


Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
 

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.

Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
 

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.


Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Absatz 3 dieser Bestimmung).
 

Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.

Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
 

Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegen steht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
 

Unberührt von den vorstehenden Absätzen bleiben Rückgriffsansprüche eines Unternehmers (§§ 478, 479 BGB), soweit nicht Rügepflichten, insbesondere nach Absatz 3 dieser Bestimmung, verletzt sind.
 

Gewährleistungspflichten bestehen nicht wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt wurden oder der Vertragsgegenstand zuvor in einem anderen Betrieb als dem des Verkäufers instandgesetzt oder gewartet worden ist oder in den Vertragsgegenstand Teile eingebaut
worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder der Vertragsgegenstand durch den Kunden oder Dritte in sonstiger vom Verkäufer nicht genehmigter Weise verändert worden ist.

Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Gewährleistungspflichten bestehen ebenso nicht bei Mängel, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung des Verbrauchers oder eines Dritten zurückzuführen sind.
 

Hierunter fallen mithin Bordsteinschäden, Steinschlagschäden, Bremsstaub sowie Schäden, die auf Fremdverursachung zurückzuführen sind. Die durch den Bordsteinschäden und der gleich entstehende Deformierung kann zu einer Oberflächenverkrümung führen. Dies bedeutet, dass der Klarlack, Chrom oder Lackierung an Spannung, Durchlässigkeit oder Glanz verlieren kann. Die Folge davon ist Lackablösung, Korrosion sowie Oxidation, welchen auf
einen Qualitätsmangel zurückzuführen ist. Zur Behebung der Schäden, die offensichtlich auf unsachgemäßen Gebrauch und damit auf Käuferverschulden beruhen, ist der Verkäufer nicht verpflichtet.

 


§ 10 Gewährleistungsfristen


Für Leichtmetallfelgen in den Lackierungen Chrom und Chrom/Black gilt eine Gewährleistung für die Lackierung 6 Monate ab Auslieferung.
 

Für Leichtmetallfelgen in den Lackierungen silber und schwarz gilt eine Gewährleistung für die Lackierung 12 Monate ab Auslieferung.
 

Sämtliche weitergehenden Ansprüche gegen uns verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen gem. § 438 BGB.

 


§ 11 Widerrufsrecht


Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, steht ihm ein Widerrufsrecht zu, um sich von dem Vertrag zu lösen.

Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von 2 Wochen unseren Haus gegenüber zu erklären.

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Der Kunde hat für den Fall der Verschlechterung der Ware infolge von bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme Wertersatz zu leisten.

Bei einem Rücksendung hat der Kunde die Kosten der Warenrücksendung zu tragen.

 


§ 12 Personenbezogene Daten


Wir behalten uns vor, die personenbezogenen Daten von Vertragspartnern und Kunden im Wege der elektronischen Datenverarbeitung zwecks Bearbeitung von Kataloganforderungen und anderweitigen Anfragen im erforderlichen Umfang zu erfassen, zu bearbeiten und zu speichern.

 


§ 13 Technische Auskünfte


Technische Auskünfte über Fahrzeugzuordnungen, Umrüstmöglichkeiten etc. erfolgen unter Ausschluss jedweder Haftung.

 


§ 14 Haftungsbeschränkungen


Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
 

Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
 

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.

Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
 

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 


§ 15 Schlussbestimmungen


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
 

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, unser Geschäftssitz Erfüllungsort und Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, unseren Vertragspartner
auch an dessen Gerichtstand zu verklagen.

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen
möglichst nahe kommt.